1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten sowohl für das vorliegende als auch für alle künftigen Geschäfte, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Industrie, Handel, Gewerbe, Handwerk und selbständig berufliche Tätigkeit, somit Unternehmer iSd § 1 KSchG. Der Besteller/Kunde versichert durch seine Bestellung, dass er diese ausschließlich in seiner Eigenschaft als Unternehmer tätigt.
(3) Diesen Bedingungen entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt. Sie gelten durch die Erteilung des Auftrages als ausgeschlossen, falls wir nicht etwas Gegenteiliges schriftlich bestätigen.
2. Auftragserteilung, Vertragsabschluss
(1) Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein an uns gerichteter Auftrag führt erst dann zu einem wirksamen Vertrag, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder durch unsere tatsächliche Leistungserbringung innerhalb der angemessenen Annahmefrist von zwei Wochen.
(2) Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese Bedingungen.
(3) Unsere für die jeweilige Leistungserbringung gültigen Offerte sind integrierender Bestandteil des Vertrags mit dem Käufer. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen. Ergänzende Ver einbarungen bedürfen jeweils der Schriftform.
3. Konstruktionsänderungen, Farb- und Beizabweichungen
(1) Geringfügige Abweichungen in den Ausmaßen, in Form, Farbe und Beizung sind uns gestat tet; sie berechtigen den Käufer nicht zu Beanstandungen.
4. Lieferung, Lieferfristen
(1) Der Versand erfolgt in Österreich ab Lager Wien auf Gefahr des Empfängers. Wenn wir nicht in unserer Auftragsbestätigung bestimmte Weisungen des Bestellers für den Versand bestätigen, so versenden wir nach unserem Ermessen und ohne Haftung für die Art der Verfrachtung.
(2) Porto- und Verpackungsspesen werden dem Besteller zu Selbstkosten berechnet.
(3) Unsere Angaben über Lieferfristen sind nur als annähernd und unverbindlich anzusehen. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht verschuldet oder die wir nicht zu vertreten haben, im Besonderen durch Nichteinhaltung der Termine seitens unserer Vorlieferanten, durch höhere Gewalt, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder gleichartige Ereignisse verzögert, so verlängert sich unsere Lieferzeit um die Zeit der Behinderung. In allen anderen Fällen ist ein Rücktritt des Kunden wegen Lieferverzuges erst nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist von vier Wochen bei Inlands- und sechs Wochen bei Auslandsware zulässig.
(4) Wir haften nicht für zeitliche Verzögerungen und Terminüberschreitungen, deren Ursprung in der Sphäre des Kunden liegt.
(5) Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben vorsätz lich oder grobfahrlässig gehandelt. Allfällige Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Betrag beschränkt, der für die zugrunde liegende Lieferung bzw. Leistung als Entgelt ver einbart war. Jedenfalls aber sind allfällige Schadenersatzansprüche mit einem Betrag von EUR 5.000,– beschränkt.
(6) Für die vom Kunden zur Bearbeitung übergebenen Unterlagen und /oder Daten übernehmen wir keine Haftung. Wir sind nicht verpflichtet, vom Kunden selbst oder von dazu beauftragten Dritten übergebene Materialien, Daten und Pläne zu prüfen. Wir haften nicht für die Richtigkeit solcher übermittelter Materialien, Daten und Pläne.
(7) Die Haftung von Neuland & Co. G.m.b.H. für alle sonstigen Schäden, insbesondere Folge schäden, ist ausgeschlossen. Im Fall des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist der Anspruch des Kunden auf Ersatz von Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Soweit die Haftung für Schä den durch diese vertragliche Vereinbarung nicht ausgeschlossen werden kann, wird sie auf die Höhe des dem gegenständlichen Geschäft zugrundeliegenden Entgelts beschränkt. Jedenfalls aber sind allfällig Schadenersatzansprüche mit einem Betrag von EUR 5.000,– beschränkt.
(8) Der Käufer darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Diese gelten als einzelnes Geschäft im Sinne dieser Bedingungen.
5. Mängelhaftung und Schadenersatz
(1) Beanstandungen erkennbarer Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb einer Woche schriftlich erfolgen; für die Rechtzeitigkeit gilt die Postaufgabe. Die genannte Frist läuft vom Eintreffen beim Empfänger.
(2) Nach Ablauf der gesetzlichen Frist ab dem vorhin genannten Zeitpunkt ist jede Mängelrüge ausgeschlossen.
(3) Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare, geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge.
(4) Wir haften nicht dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen besonderen Zwecke geeignet ist.
(5) Wir behalten uns vor, unsere Gewährleistungsverpflichtungen nach unserer Wahl, entweder durch Verbesserung oder durch gänzlichen oder teilweisen Austausch der Ware zu erfüllen. Die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche bei Verletzung der Rügepflicht ist ausgeschlos sen (siehe Punkt 5.1.).
(6) Wegen beanstandeter Mängel zurückgesandte Waren nehmen wir nur an, wenn wir vorher schriftlich zugestimmt haben. Kosten, die uns durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, hat uns der Käufer zu ersetzen.
6. Eigentumsvorbehalt
(1) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er alle seine Verbindlichkeiten aus der laufenden Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat.
(2) Für die Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Käufer, die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln und uns von einem allfälligen Zugriff Dritter auf die Waren unverzüglich zu verständigen. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, verschlechtert sich seine Kreditwürdigkeit erheblich oder macht er von der gelieferten Ware einen erheblich nachteiligen Gebrauch, so sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren zurück zunehmen ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.
7. Preise
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwert steuer. Mindestnettobestellwert EUR 36,–
(2) Die Montage wird nach Aufwand verrechnet.
(3) Die Staffelpreise gelten bei gleichzeitiger Bestellung, die Lieferung erfolgt dabei nur an eine einzige Lieferadresse.
(4) Bücher unterliegen der Preisbindung. Wir können daher keine langfristige Preisgarantie übernehmen. Über eventuelle Preisänderungen informieren wir bei Bestellung. Es werden die jeweils am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet.
8. Zahlung, Zahlungsbedingungen
(1) Bei Verbrauchsmaterial, Pinwänden und FlipCharts gilt als Zahlungsziel 30 Tage netto Kassa.
(2) Bei Einrichtungsgegenständen ist ein Drittel des Auftragswertes binnen zehn Tagen nach Bestätigung des Auftrages, der Rest bei Lieferung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch diese die durch das Einschreiten von Inkassounternehmen und/oder Rechts anwälten entstehen, sowie Verzugszinsen in Höhe von drei Prozent über der jeweiligen Bankrate zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir nach erfolgloser schriftlicher Mahnung berechtigt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen und/ oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. In diesem Falle hat der Käufer die bereits von uns erbrachten Leistungen und die uns entstandenen Kosten zu vergüten.
(4) Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.
9. Gerichtsstand
(1) Streitigkeiten zwischen den Vertragsteilen aus dem vorliegenden Geschäftsfall hat ausschließ lich das sachlich zuständige Gericht in Wien zu entscheiden. Es ist ausschließlich österreichi sches Recht anzuwenden. Nicht zur Anwendung gelangt UN-Kaufrecht.
(2) Sollten einzelne Verkaufs-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen nichtig oder rechtsunwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Neuland & Co GmbH, A-1230 Wien, Valentingasse 20
Tel.: +43.1.889 84 51